Notariat
Wir erledigen sämtliche Notariatsarbeiten umfassend, speditiv und zuverlässig. Das Dienstleistungsspektrum umfasst Beurkundungen im Sachenrecht (Kaufverträge, Dienstbarkeitsverträge etc.), im Ehe- und Erbrecht und im Gesellschaftsrecht.
Beurkundungen von Immobiliengeschäften
Sie planen einen Grundstückkauf? Damit Sie Ihr Grundstück optimal ausnützen können, möchten Sie näher an das Nachbargrundstück bauen? Zu Ihrem Haus gelangen Sie nur mit dem entsprechenden Wegrecht? Was auch immer Ihr Anliegen ist, wir kümmern uns um die Beurkundung Ihrer Grundstückgeschäfte. Wir suchen stets kundenorientierte und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen.
- Grundstückkaufvertrag
- Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum
- Schenkung
- Vorkaufsrechte, Kaufsrechte
- Baurechtsvertrag
- Begründung einer Nutzniessung oder eines Wohnrechts
- Dienstbarkeitsvertrag (Näherbaurecht, Wegrecht etc.)
- Parzellierung von Grundstücken
- Pfandvertrag
- weitere Grundstückgeschäfte
Beurkundungen im Ehe- und Erbrecht
Verträge müssen nicht nur inhaltlich und formal korrekt sein. Für deren Gültigkeit bedarf es einer Beurkundung – auch wenn es um sehr persönliche Angelegenheiten wie Eheverträge oder den letzten Willen geht.
- Ehevertrag (gegenseitige Meistbegünstigung; Änderung des Güterstandes)
- Erbvertrag
- kombinierter Ehe- und Erbvertrag
- Beurkundung von letztwilligen Verfügungen etc.
- Vorsorgeauftrag
Beurkundungen im Gesellschaftsrecht
Sie gründen eine Aktiengesellschaft (AG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Stiftung? Wir kümmern uns um die entsprechende Beurkundung. Auch Statutenänderungen, Fusionen oder Kapitalerhöhungen müssen öffentlich beurkundet werden. Wir beurkunden:
- Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Stiftung;
- Statutenänderungen
- Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
- Fusion, Spaltung oder Umwandlung
- Vermögensübertragung
- Nachfolgeregelungen
- weitere Handelsregistergeschäfte
- Unterschriftsbeglaubigungen und andere Beurkundungen
Notariatsgebühren
Die Gebühren für unsere Notariatsdienstleistungen richten sich nach der im Kanton Luzern geltenden Verordnung über die Beurkundungsgebühren (SRL 258).
Eine entsprechend auf die Verordnung gestützte, aktuelle Preisliste für Notariatsdienstleistungen der Kanzlei Mattmann | Hehli finden Sie hier.