Erbrecht

Wir erarbeiten klare und sinnvolle Verfügungen, die Ihren letzten Willen zum Ausdruck bringen. Ihren Nachlass regeln wir vertrauenswürdig. Wir beraten Sie umfassend und kompetent, wenn es um Ihre Unternehmens­nachfolge geht.

Beratung und Beurkundung in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten

Es gilt, sich rechtzeitig über die erbrechtlichen Belange Gedanken zu machen. Immobilien werden anders behandelt als Bargeld. Allenfalls macht es Sinn, einen Schenkungsvertrag auszuarbeiten. Auch die Unternehmensnachfolge sollte frühzeitig geregelt sein. Als Willensvollstrecker sind wird dafür besorgt, dass Ihr letzter Wille erfüllt wird. Wir unterstützen und beraten Sie in dieser sehr persönlichen Angelegenheit mit Diskretion und Respekt.

  • Erbvertrag (Begünstigung, Nachfolgeregelung etc.)
  • kombinierter Ehe- und Erbvertrag (insbesondere Begünstigung des Ehepartners)
  • Schenkungsvertrag
  • Testament
  • Nachlassregelung
  • Unternehmensnachfolge

Vertretung in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten

Sind Sie Partei in einer erbrechtlichen Angelegenheit? Wir beraten und vertreten Sie auf diesem Weg, sei es für eine Teilungsklage oder eine Klage aus einem Erbvertrag. Dabei streben wir, gerade in Familienangelegenheiten, aussergerichtliche Lösungen an.

  • Teilungsklage
  • Herabsetzung
  • Ausgleichung
  • Ungültigkeitsklage
  • Klage aus Erbvertrag

Bäuerliches Erbrecht

Ziel des bäuerlichen Boden- und Erbrechts ist es, dass landwirtschaftliche Betriebe nicht zerstückelt werden. Wir stehen Ihnen bei Fragen zu Nachfolgeregelungen oder Erbteilungen zur Seite.

  • Nachfolgeregelung
  • Hofübergabe
  • Gewinnanteilsrecht
  • erbrechtliche Zuweisung
  • Erbteilung