Bildungsrecht

Ob Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule, Gymnasium oder Berufslehre, ob Höhere Berufsbildung, Pädagogische Hochschule, Fachhochschule oder Universität: Bildung, sei es als Ausbildung oder Weiterbildung, ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Lebens und beeinflusst unseren Werdegang. Die sich im Zusammenhang mit der Bildung stellenden Rechtsfragen bearbeiten wir sicher und kompetent.

Wir beraten Lernende und Studierende, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und Dozierende, Schulleitungen oder auch Anstellungs- und Bildungsbehörden in sämtlichen Angelegenheiten rund um das Bildungs- und Schulrecht. Dazu gehören verwaltungsrechtliche (insbesondere schulrechtliche Fragen bei der Beurteilung von Leistungen oder dem Bestehen von Prüfungen) oder personalrechtliche (wie Anstellung, Besoldung, Entlassung oder personalrechtliche Massnahmen) Fragestellungen ebenso wie die Bearbeitung von Fragen aus dem Privatrecht (wie Kindesschutz, Vertrags- oder Haftungsrecht) oder die Vertretung in Strafsachen (zum Beispiel bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Unterricht).